Oft gibt es Fragen rund um das Thema Vorbeugender Brandschutz.
Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne weiter.
Oftmals müssem wir sie aber aus Gründen der Zuständigkeit an eine andere Stelle verweisen.

Bauvorhaben:

Anfragen richten Sie bitte an das Bauamt der Gemeinde Gröbenzell bzw. des Landkreises Fürstenfeldbruck.

Brandmeldeanlagen:

Anfragen zu Brandmeldeanlagen sind in der Regel an die Brandschutzdienststelle zu richten.
Nähere Informationen finden sie auf der Webseite der Kreisfeuerwehrverbandes Fürstenfeldbruck.

Erstellung von Feuerwehrplänen:

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu telefonisch. Wir führen Feuerwehr-Einsatzpläne in der Regel nur dann, wenn Sie für ein Gebäude bauaufsichtlich gefordert sind.

Feuerwehrzufahrten

Anträge zur Siegelung einer Feuerwehrzufahrt richten sie bitte an die Gemeinde Gröbenzell – GB I 4 Standesamt, öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Feuerbeschau / Brandverhütungsschau

Bei Anfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Gröbenzell. Beim Wegweiser finden sie den richtigen Ansprechpartner.

Feuerstätten – Hinweise

  • Lassen Sie ihre Öfen und Feuerstätten mindestens 1 mal Jährlich durch eine Fachfirma überprüfen.
  • Verwenden Sie keine flüssigen Anzünder und verwenden Sie nur zugelassene und geeignete Brennstoffe
  • Asche nur in nicht brennbaren Behältnissen lagern
  • Achten Sie auf den Abstand zu brennbaren Einrichtungsgegenständen
  • Statten Sie Ihre Wohnung/Haus mit Rauchmelder und im Bereich der Feuerstätten mit CO-Meldern aus
  • Offene Feuerstätten wie Ethanolkamine und Gasöfen ohne Abgasabführung sind zur Beheizung geschlossener Räume aufgrund Sauerstoffentzug nicht geeignet