Wie kann ich bei der Feuerwehr mitmachen?

https://ff-groebenzell.de/mitglied-werden/

Befüllt die Feuerwehr meinen Swimming Pool oder Gartenteich?

Wir freuen uns über die zahlreichen Anfragen gerade zu Beginn des Sommers. Lieder müssen wir alle diese Anfragen ablehnen.
Einerseits ist keine Gefahr in Verzug, es handelt sich nicht um eine Pflichaufgabe der Feuerwehr.
Andereseits darf Wasser für diesen Zweck auch nicht kostenfrei und ohne geeigneten Zähler aus dem Leitungsnetz entnommen werden.
Wenn Ihnen das Befüllen über Ihren Hauswasseranschluss zu lange dauert (die Fülldauer kann man leicht ausrechnen), wenden Sie sich bitte  an Ihren Wasserversorger oder eine Fachfirma (Schwimmbadbau, Gärtner, Bauunternehmung etc.) und fragen um Rat.  Sie müssen einiges beachten, wenn Sie Schläuche von einem Hydranten zu Ihrem Grundstück verlegen.

Was kostet ein Einsatz?

Einsätze der Menschrettung und Brandbekämpfung sind in aller Regel kostenfrei.
Es gibt Einsätze die gebührenpflichtig sind. Hierzu erhalten sie nach dem Einsatz von der Gemeinde einen Gebührenbescheid.
Die Feuerwehr rechtent nie vor Ort ab und verlangt Geld von Ihnen!
In vielen Fällen trägt den Schaden und die Einsatzkosten eine Versicherung.
Weitere Informationen finden sie im Bayerischen Feuerwehrgesetz oder der „S a t z u n g über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Gröbenzell“

Brauche ich in meiner Wohnung einen Feuerlöscher?

Im Gegensatz zu früher brauchen Wohnhäuser mit einer Öl- oder Gasheizung heute üblicherweise keinen Feuerlöscher mehr.
Dennoch kann auch im Wohnbereich ein Feuerlöscher sinnvoll sein. Gerade dann, wenn sie privat z.B. an ihrem Kraftfahrzeug schweißen.
Die Forderung nach einem Feuerlöscher kann aus Gründen des Arbeitsschutzes erwachsen.
Büros, Geschäftshäuser Werkstätten, Versammlungsstätten und öffentliche Gebäude müssen in der Regel mit Feuerlöschern ausgestattet sein.
Lassen Sie sich bei der Wahl des Feuerlöschers und des Löschmittels im Fachhandel beraten!

Wo muss ich einen Rauchmelder installieren?

Nach der Bayerischen Bauordnung müssen nach Art. 46 Abs.  4 in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Ist die Freiwillige Feuerwehr Gröbenzell eine Berufsfeuerwehr?

Unsere Feuerwehr ist rein ehrenamtlich ohne hauptberufliche Kräfte.
Sie können dennoch 24 Stunden am Tag und  7 Tage die Woche auf unsere Hilfe vertrauen.

Wie werden die Einsatzkräfte alarmiert?

Die Integrierte Leitstelle nimmt einen Notruf entgegen.
Unsere Einsatzkräfte werden über ihre mitgeführten Funkmeldeempfäger alarmiert. Hierbei gibt es verschieden Alarmschleifen. Denn nicht bei jedem Einsatz müssen alle Einsatzkräfte ausrücken.
Bei größerem Kräftebedarf laufen dann auch die Sirenen im Gemeindegebiet.
Zeitgleich erhlaten die Einsatzkräfte über ein spezielle App Informationen zum Einsatz auf ihrem Smartphone.